Nachrüstung mit dem Fahrtenschreiber GEN2 V2

Mit der Verordnung (EU) 2020/1054 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.07.2020 wurde die Pflicht eingeführt, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat ihrer Zulassung betrieben werden, mit der neuesten Version des Fahrtenschreibers, dem intelligenten Fahrtenschreiber GEN2 V2, nach einem festgelegten Zeitschema nachzurüsten sind.

Für Fahrzeuge, die aktuell noch mit einem analogen oder einem nicht intelligenten digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet sind und deren Einsatz grenzüberschreitend in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat der Zulassung erfolgt, muss die Nachrüstung bis zum 31.12.2024 erfolgen. Bei Fahrzeugen, die aktuell mit dem Fahrtenschreiber der zweiten Generation Version 1 (GEN2 V1) ausgerüstet sind und deren Einsatz grenzüberschreitend in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat der Zulassung erfolgt, muss die Nachrüstung mit dem intelligenten Fahrtenschreiber GEN2 V2 bis zum 18.08.2025 erfolgen.